Wer einen Baum besitzt, ist dafür verantwortlich, dass von ihm keine Gefahr ausgeht. Kommt jemand zu Schaden, weil ein morscher Ast fällt, kann der Eigentümer haften. Das gilt für Privatleute genauso wie für Hausverwaltungen, Gewerbe und Kommunen.

Was bedeutet das konkret?

Aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) leitet sich ab, dass Bäume regelmäßig auf ihre Stand- und Bruchsicherheit zu kontrollieren sind. Die Rechtsprechung erwartet in der Regel eine fachkundige Sichtkontrolle — meist zweimal jährlich, im belaubten und im unbelaubten Zustand.

  • Regelmäßige Sichtkontrolle durch eine fachkundige Person
  • Häufiger bei älteren Bäumen, nach Stürmen und an stark frequentierten Orten
  • Dokumentation der Kontrolle und der veranlassten Maßnahmen
Für Verwaltungen & Gewerbe

Eine dokumentierte Baumkontrolle ist nicht nur Pflicht, sondern Ihr Nachweis im Schadensfall. Als zertifizierter European Tree Worker übernehme ich Kontrolle, Bewertung und Dokumentation — und die nötigen Maßnahmen gleich mit.

Wer haftet?

Verantwortlich ist, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Grundstück hat — also Eigentümer oder, vertraglich geregelt, die Verwaltung. Wird die Kontrolle vernachlässigt und entsteht ein Schaden, drohen Haftung und im Ernstfall strafrechtliche Folgen. Eine regelmäßige fachliche Kontrolle schützt Sie davor.

So gehen Sie auf der sicheren Seite

Lassen Sie Ihren Baumbestand fachkundig erfassen und in einem nachvollziehbaren Turnus kontrollieren. Das ist günstiger als jeder Schadensfall — und sorgt dafür, dass wertvolle alte Bäume möglichst lange erhalten bleiben, statt aus Vorsicht gefällt zu werden.