Hecken dürfen nicht das ganze Jahr über radikal zurückgeschnitten werden — das schützt brütende Vögel. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt ist aber auch dazwischen erlaubt.
Die gesetzliche Regel
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es von 1. März bis 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune und Gebüsche „auf den Stock zu setzen" oder stark zurückzuschneiden. In dieser Zeit sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig, die dem Zuwachs gelten und keine Brut gefährden.
- 1. Oktober – 28./29. Februar: kräftiger Rückschnitt erlaubt
- 1. März – 30. September: nur schonender Form- und Pflegeschnitt
- Vor jedem Schnitt auf bewohnte Nester prüfen — Rücksicht geht vor
Der große Schnitt gehört ins Winterhalbjahr. Für die Form im Sommer ist der Johannistag (24. Juni) ein bewährter Termin — danach treibt die Hecke nur noch wenig nach und bleibt lange in Form.
Worauf Sie achten sollten
Schneiden Sie an einem bedeckten, frostfreien Tag und nicht in der prallen Mittagssonne, damit die frischen Schnittstellen nicht verbrennen. Ein leicht trapezförmiger Schnitt — unten breiter als oben — sorgt dafür, dass die Hecke bis zum Boden grün und dicht bleibt.


